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Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Richtig vorbereitet sein für den Fall der Fälle

Richtig vorbereitet sein für den Fall der Fälle

Wenn es denn passiert, sollten Sie vorgesorgt haben. Auch wenn Sie im blühenden Leben stehen, können Sie sich von einer Sekunde auf die andere in einer Situation wiederfinden, in der Sie handlungsunfähig sind. Unfall oder Krankheit kommen oft unverhofft. Dann sind Sie darauf angewiesen, dass jemand anderes für Sie handelt und anstehende Entscheidungen trifft. Die dafür richtigen Werkzeuge sind die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Damit Sie richtig damit umgehen, besprechen Sie sich wegen der Details am besten mit einer oder einem unserer EliteXPERTS. Wichtig ist, dass Sie diese Vorsorgeinstrumente nicht isoliert für sich, sondern immer im Zusammenhang miteinander betrachten.

Für welche Fälle Vorsorge leisten?

Erleiden Sie einen Unfall oder werden schwer krank, sind Sie möglicherweise aufgrund Ihrer physischen oder psychischen Gegebenheiten nicht mehr handlungsfähig. Sie sind darauf angewiesen, dass eine andere Person für Sie agiert, beispielsweise Ihre Post entgegennimmt, die Miete von Ihrem Konto überweist oder mit Ihrem Arzt Fragen bespricht, die Ihre Behandlung im Krankenhaus betreffen.

 

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, zu glauben, dass der Ehepartner und die eigenen Kinder an Ihrer Stelle entscheiden können. Auch Ihre nächsten Angehörigen sind nicht Ihre gesetzlichen Vertreter. Nur Eltern besitzen gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein Sorgerecht und dürfen das Kind in allen Angelegenheiten vertreten. Sind Sie volljährig, besteht umgekehrt diese Möglichkeit nicht. Sie müssen zur Vorsorge also einen anderen Weg gehen.

 

Auch das ab 1.1.2023 geltende Notvertretungsrecht des Ehepartners in einer gesundheitlichen Notsituation ist keine sichere Option. Selbst wenn der Ehepartner für Sie handeln könnte, ist er odersie nicht verpflichtet, das Vertretungsrecht wahrzunehmen und kann auch aus sonstigen Gründen gehindert sein, tätig zu werden. Das Notvertretungsrecht besteht auch dann nicht, wenn Sie getrennt voneinander leben und ist zudem zeitlich befristet. Um sicher zu gehen, sollten Sie daher eine andere Option wählen.

 

Die Zeit der Vormundschaft ist vorbei

Können Sie Ihre Angelegenheit nicht selbst regeln, wäre in der Vergangenheit ein Vormund für Sie bestellt worden. Das Betreuungsgesetz von 1992 beseitigte die Vormundschaft. Seitdem gibt es drei Optionen, um die Vertretung einer volljährigen Person zu gewährleisten: …

  • Sie verfassen eine Betreuungsverfügung und bestellen darin eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem (rechtlichen) Betreuer für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
  • Über die reine Betreuungsverfügung hinaus können Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen, in der Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten zu vertreten.
  • Treffen Sie keine derartige Vorsorge, bestellt das Betreuungsgericht im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit einen (gesetzlichen) Betreuer.

 

Mit der Betreuungsverfügung vermeiden Sie die Fremdbetreuung

Nach dem Betreuungsgesetz bestellt das Betreuungsgericht für Sie von Amts wegen einen gesetzlichen Betreuer, wenn Sie „aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung“ Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Dazu wird meist ein Berufsbetreuer bestellt, dessen Person Sie wahrscheinlich nicht kennen und dessen Amtsführung Sie nicht beurteilen können. Möchten Sie eine derartige gesetzliche Betreuung verhindern, können Sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung und idealerweise darüber hinaus durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, in einem derartigen Fall für Sie Entscheidungen zu treffen und zu handeln.

 

Eine Betreuungsverfügung kommt vornehmlich dann in Betracht, wenn Sie alleinstehend sind und/oder es keine Person gibt, der Sie so weit vertrauen, dass Sie ihr eine Vorsorgevollmacht erteilen würden. Dann bleiben Sie auf eine reine Betreuungsverfügung angewiesen und geben damit vor, dass im Bedarfsfall nach Ihren Wünschen ein Betreuer bestellt wird. Mit der Betreuungsverfügung können Sie zumindest Einfluss auf die Auswahl des Betreuers nehmen und bestimmen, wen Sie keinesfalls als Betreuer wünschen oder wer als Betreuer in Betracht kommt. Ihre Wünsche sind für das Betreuungsgericht verbindlich. Auch wenn ein Betreuer bestellt wird, bleiben Sie geschäftsfähig und werden nicht mehr wie früher entmündigt.

 

Der Betreuer wird auf Ihren eigenen Antrag hin oder von Amts wegen bestellt, wenn das Betreuungsgericht beispielsweise durch Hinweise von Dritten Grund zu der Annahme hat, dass Sie auf eine Betreuung angewiesen sind. Der Betreuer erhält vom Gericht einen Betreuerausweis.

 

Was ist der Vorteil einer Vorsorgevollmacht?

Gegenüber einer reinen Betreuungsverfügung hat die Vorsorgevollmacht den Vorteil, dass Sie ganz konkrete Vorgaben treffen können, was die bevollmächtigte Person tun darf oder zu unterlassen hat. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person im Notfall sofort für Sie handeln kann, während der in der Betreuungsverfügung bezeichnete Betreuer erst noch durch das Betreuungsgericht bestellt werden muss. Bis dahin geht unter Umständen wertvolle Zeit verloren. Erst ab dem Zeitpunkt der vom Gericht angeordneten Bestellung zum Betreuer, kann der Betreuer für Sie aktiv werden.

 

Umgekehrt hat eine vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung den Vorteil, dass der Betreuer dem Betreuungsgericht jedes Jahr über die Entwicklung Ihrer persönlichen Verhältnisse berichten und Rechenschaft ablegen muss. Zudem braucht der Betreuer in besonders wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung meist die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies gilt insbesondere für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sowie für unterbringungsähnliche Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind. Auch bestimmte Verfügungen über Vermögenswerte bedürfen der Genehmigung.

 

Welchen Nutzen haben vorgefertigte Formulare?

Sie finden im Internet eine Reihe vorgefertigter Formulare für eine Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie sollten damit vorsichtig umgehen und sich nicht damit begnügen, einfach nur eine Option anzukreuzen. In jeder Lebenssituation gibt es Alternativen. Sie sollten sich bewusst für eine Alternative entscheiden. Vorgefertigte Formulare, in denen Sie nur ankreuzen oder gar Ihre Antwortmöglichkeit nicht ankreuzen können, sind sehr pauschal und berücksichtigen zu wenig, dass jede Verfügung eine individuelle Entscheidung ist.

 

Betrachten Sie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Paket

Mit der Betreuungsverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung stehen drei wichtige Werkzeuge zur Verfügung, mit der Sie aufgrund Ihrer Lebensumstände Vorsorge treffen können. Alle diese Verfügungen hängen miteinander zusammen. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Betreuer. Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie gleichermaßen, wer Ihr Betreuer (Bevollmächtigter) im Notfall sein soll und im Detail, was diese bevollmächtigte Person tun darf oder nicht tun darf. Vor allem kann der Vorsorgebevollmächtigte Ärzte anhalten, Ihre in der Patientenverfügung formulierten Wünsche zu respektieren. Notfalls kann der Bevollmächtigte beim Amtsgericht einen Beschluss erwirken, dass die Ärzte in Ihrem Sinne handeln müssen. Ohne eine solche Vorsorgevollmacht, besteht das Risiko, dass die Patientenverfügung wirkungslos bleibt, weil diese einfach nicht umgesetzt wird.

 

Sorgen Sie richtig vor und kontaktieren EliteXPERT

Jede Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat individuelle Inhalte. Es geht um Ihre Person. Da sich in Formularen bekanntermaßen schnell Fehler einschleichen, die sich gerade im Fall einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht im Fall des Falles praktisch nicht mehr korrigieren lassen, sollten Sie sich mit einem unserer EliteXPERTS beraten, wie Sie ein derartiges Schriftstück formulieren sollten. Unsere EliteXPERTS sind in Vorsorgeangelegenheiten sehr erfahren und helfen Ihnen gerne weiter. Sie können jedem EliteXPERT eine sofortige Nachricht über das Kontaktformular auf der jeweiligen Profilseite senden. Sie erhalten schnell eine Antwort. Haben Sie Fragen allgemeiner Art, wenden Sie sich gerne auch an uns.

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