Ein Immobilienmakler kennt die Gegebenheiten vor Ort und weiß, welche Kunden welche Immobilien suchen. Der Immobilienmakler kann einem auf dem Weg, den man beim Verkauf des Objekts beschreiten muss, weit voraus sein. Ihre Chancen, Ihr Objekt zu verkaufen, sind also weitaus realistischer und günstiger, als wenn Sie es auf eigene Faust versuchen. Dass ein Immobilienmakler für seine Dienstleistung eine Provision bekommt, sollte kein Grund sein, auf die Dienste eines Immobilienmaklers zu verzichten. Schließlich bekommt der Immobilienmakler sein Geld nur, wenn er die Immobilie erfolgreich verkauft.
Wann braucht man einen Immobilienmakler?
Was kostet ein Immobilienmakler?
Es gibt keine Gebührenordnung für Makler. Die Maklerprovisionen sind regional unterschiedlich. Die üblichen Provisionssätze bewegen sich allgemein zwischen 3 - 6 % des Kaufpreises. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ist hinzuzurechnen. Die Bruttoprovision beträgt dann 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises. Früher war es üblich, dass der Erwerber des Objekts die Maklerprovision zu bezahlen hatte. Neuerdings muss derjenige, der den Immobilienmakler mit dem Verkauf oder Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses beauftragt hat, mindestens die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision zahlen. Für Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Objekte gilt diese Regelung nicht.
Was macht ein Makler?
Die Dienstleistung des Maklers besteht darin, ein zum Verkauf angebotenes Objekt zu verkaufen. In einem ersten Schritt wird er Ihr Objekt besichtigen, den Verkehrswert einschätzen und darüber sprechen, wie Sie die Immobilie für den Verkauf vorbereiten. Das Ergebnis mündet in einem aussagekräftigen Exposé. Ein gut recherchiertes Exposé soll den Interessentenkreis, der speziell für Ihr Objekt infrage kommt, neugierig machen. Der Makler hilft Ihnen auch dabei, die notwendigen Unterlagen zu recherchieren, die Sie zum Verkauf benötigen. Dazu gehören Grundrisszeichnungen, möglichst Baupläne und ein Katasterauszug sowie ein Grundbuchauszug. Handelt es sich um Wohnungseigentum, ist die Teilungserklärung nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig. Ist das Haus vermietet, ist der Mietvertrag vorzulegen.
Erledigt der Makler auch online Besichtigungstermine?
Um den Interessenten in seinem Beschluss zu unterstützen, kann ein Makler das Objekt auch in Form eines Videos als online Besichtigungstermin anbieten. Der Interessent bekommt einen weiteren Eindruck davon, ob das Objekt infrage kommt oder nicht. Dabei muss aber klar sein, dass ein Interessent kaum bereit sein wird, ein Objekt nur aufgrund eines online Besichtigungstermins zu kaufen. Der Kauf einer Immobilie ist eine nachhaltige und finanziell schwerwiegende Entscheidung. Diese will wohl überlegt sein. Insoweit wird ein Interessent immer darauf bestehen, das Objekt vor Ort persönlich zu besichtigen.