Wird ein gesetzlich beurkundungspflichtiger Vorgang nicht notariell beurkundet, ist das Rechtsgeschäft nichtig. Auch wenn ein Vorgang an sich nicht beurkundungspflichtig ist, kann sich die Beurkundung empfehlen, um den Vorgang rechtssicher zu gestalten. So hat ein notarielles Testament einen höheren Beweiswert als ein privatschriftliches Testament und verhindert weitaus effektiver, dass vermeintliche Erben im Erbfall die Wirksamkeit des Testaments beanstanden.
Die notarielle Beurkundung gewährleistet, dass die Beteiligten durch den Notar sachkundig und neutral informiert, beraten und belehrt werden. Gerade dann, wenn die Beteiligten über die Tragweite und rechtliche Bedeutung eines Geschäfts aufgeklärt werden müssen, schreibt der Gesetzgeber die notarielle Gründung zwingend vor.