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Großenhain EliteXPERTS in Großenhain

EliteXPERTS in Großenhain

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Rechtsanwälte in Großenhain

Großenhain hat kein eigenes Amtsgericht mehr. Das für Großenhain zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Riesa. Das ursprünglich bestehende Amtsgericht Großenhain wurde 1952 in der DDR aufgehoben und an seiner Stelle das Kreisgericht Großenhain errichtet. Mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz wurde das Amtsgericht Großenhain 1992 wiedererrichtet, dann mit Wirkung vom 1. August 1994 endgültig aufgehoben.

Das Amtsgericht Riesa gehört zum Landgerichtsbezirk Dresden sowie zum Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden. Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Riesa richtet sich an das Landgericht Dresden, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Riesa in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Dresden, sondern das Oberlandesgericht in Dresden zuständig.

Die für Großenhain zuständige Justiz beim AG Riesa, LG Dresden sowie Oberlandesgericht Dresden ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Amtsgericht Riesa gab einem Grundstückseigentümer Recht, der eine über seinem Grundstück schwebende Drohne mit einem Luftgewehr abgeschossen hatte. Er wurde in einem Strafverfahren vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Das Gericht gestand dem Mann den in § 228 BGB geregelten Notstand zu. Er durfte davon ausgehen, dass die Drohne ihn selbst und seine Familie fotografiert und dadurch den Tatbestand des § 201a StGB verwirklicht, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ahndet. Der Abschuss der Drohne sei auch verhältnismäßig gewesen. Bei einer Drohne handele es sich nicht um eine kindlich-unschuldige Freizeitbeschäftigung wie Drachen steigen lassen oder Modellflugzeug fliegen, sondern um eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Auch wenn sich der Drohnenpilot direkt auf dem Nachbargrundstück befunden hatte, konnte der Grundstückseigentümer wegen seiner als Sichtschutz aufgestellten hohen Hecke dies nicht erkennen (Urteil v. 24.4.2019, Az. 9 Cs 926 Js 3044/19).
  • In einer verkehrsrechtlichen Entscheidung stellte das Landgericht Dresden klar, dass der merkantile Minderwert eines Unfallfahrzeuges keine Rolle spielt, wenn das Fahrzeug fünf Jahre alt ist und eine Laufleistung von 100.000 km hat. Der merkantile Minderwert hat seinen Grund darin, dass auch bei ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur die Unfalleigenschaft einem potentiellen Erwerber mitgeteilt werden muss und sich auf den Kaufpreis niederschlägt. Die Höhe dieser Wertminderung wird meist bereits vom Sachverständigen im Schadensgutachten ermittelt. Dazu wird überwiegend auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurückgegriffen. Das Landgericht Dresden stellte klar, dass die Tabelle nach wie vor Anwendung findet. Bei Fahrzeugen die älter als fünf Jahre sind und mehr als 100.000 km Fahrleistung haben, werde eine eventuelle Wertminderung dadurch ausgeglichen, dass durch den Einbau von neuen Ersatzteilen und Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung eintritt. Bei derartigen Fahrzeugen trete daher in der Regel keine Wertminderung ein (Urteil vom 29.7.2011, Az. 3 S 346/11).
  • In einer Entscheidung vom 28.1.2022 (Az. 20 UF 875/21) wies das Oberlandesgericht Dresden einen Eilantrag eines Vaters auf Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Corona-Schutzimpfung ab, weil der 14-jährige Sohn die Impfung ablehnte und vorher kein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hatte. Das Amtsgericht hatte dem Antrag des Vaters wegen der Eilbedürftigkeit wegen der hohen Inzidenzwerte noch stattgegeben. Das OLG Dresden vertrat den Standpunkt, dass die Entscheidungsbefugnis über eine Corona- Schutzimpfung zwar demjenigen Elternteil zu übertragen sei, der in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Ständigen Infokommission die Impfung befürwortet. Allerdings müsse ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, in die Impfung einwilligen. Dies gelte umso mehr, als das Kind vor der Impfung ein ärztliches Beratungsgespräch wünscht. Auch die Elternteile müssen diese Gegebenheiten zur Kenntnis nehmen. Wenn das Kind die Impfung letztlich ablehnt, müssen dies die Eltern akzeptieren.
  • Das Oberlandesgericht Dresden stellte klar, dass es einer Adoption nicht entgegensteht, wenn die leibliche Mutter den möglichen leiblichen Vater dem Gericht nicht offenbart, weil sie das Risiko einer Bedrohung ernsthaft befürchtet. In diesem Fall sei die Einwilligung des leiblichen Vaters entbehrlich (Beschluss vom 24.9.2020, Az. 20 UF 385/20). Grund ist, dass der leibliche Vater über das Adoptionsverfahren zu informieren ist und seine Einwilligung zur Adoption erklären muss. Wenn aber das Interesse der Mutter an der Verheimlichung des Vaters dessen Interesse an einer Beteiligung am Adoptionsverfahren überwiegt, weil andernfalls eine Verletzung ihres Rechts auf Leben oder körperliche Unversehrtheit zu erwarten ist, sei die Einwilligung des Elternteils verzichtbar (§ 1747 Abs. IV BGB).

Zahlen und Fakten zu Großenhain

  • Bundesland: Sachsen
  • Einwohner: 17.958 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 130,36 km²
  • PLZ: 01558
  • Kfz-Kennzeichen: MEI, GRH, RG, RIE
  • Sehenswürdigkeiten: Schloss zu Hirschstein, Barockgarten Zabeltitz, Elbe-Tierpark-Hebelei, Grödener Heideberg-Turm
  • Webseite: grossenhain.de

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