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Hoya EliteXPERTS in Hoya

EliteXPERTS in Hoya

Sie leben in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya an der Weser oder im Umland von Hoya? Interessant ist, dass im Ortsteil Hoyerhagen der geographische Mittelpunkt Niedersachsens verortet ist. Benötigen Sie vor Ort Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Hoya sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Zwergenbrunnen, Pfarrkirche St. Martinus und Heimatmuseum Grafschaft Hoya. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Hoya

Hoya hat heute kein eigenes Amtsgericht mehr. Das ursprünglich bestehende Amtsgericht Hoya war im Schloss Hoya untergebracht. Es wurde 2010 endgültig geschlossen, nachdem es zum Schluss nur noch Außenstelle des Amtsgerichts Nienburg war. Das für die Samtgemeinde Grafschaft Hoya nunmehr zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Nienburg. Das Amtsgericht Nienburg gehört zum Landgerichtsbezirk Verden sowie zum Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Nienburg richtet sich an das Landgericht Verden außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Nienburg in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Verden, sondern das Oberlandesgericht in Celle zuständig.

Die auch für die Grafschaft Hoya zuständige Justiz ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Landgericht Verden bestätigte eine Entscheidung des Amtsgerichts Nienburg, wonach das Kindergeld durch einen Gläubiger nicht gepfändet werden kann. Der Gläubiger hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes gegen die Kindergeldkasse, da Kindergeld nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 76 EstG nicht gepfändet werden kann. Eine Pfändung komme allenfalls in Betracht, wenn die Pfändung gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes betrifft. Daraus ist abzuleiten, dass wegen einer Forderung eines Dritten selbst aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung des Elternteils die Pfändung ausgeschlossen ist. Im Fall kam noch hinzu, dass die Mutter das Kindergeld ungekürzt einzog, den für das Kind notwendigen Kauf von Kinderschuhen aber ohne Verwendung des Kindergeldes durch betrügerische Handlung unter Nichtzahlung des Kaufpreises aber unterlassen hatte (AG Nienburg, Beschluss vom 18.10.2012, z. 15a 1395/12).
  • In einer Entscheidung vom 19.2.2021 (Az. 12 UF 218/20) verpflichtete das OLG Celle die Mutter zweier schulpflichtiger Kinder, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten und unter Berücksichtigung ihres Einkommens einen geringeren Trennungsunterhalt zu akzeptieren. In der Zeit, als die durch Covid 19 bedingten Einschränkungen den Präsenzunterricht in der Schule verhinderten, war eine durchgehende Betreuung der Kinder nicht gewährleistet, so dass die Frau auch nicht entsprechend erwerbstätig sein brauchte. Da die Einschränkungen danach zurückgefahren wurden und die Präsenzbetreuung in der Schule wieder gewährleistet war, habe sich die Frau darauf einstellen müssen, ihrer Erwerbsobliegenheit im Umfang von etwa 30 Stunden wöchentlich nachkommen zu müssen. Die abschließende Klärung sei jedoch einem familiengerichtlichen Abänderungsverfahren zu überlassen.
  • Das Oberlandesgericht Celle befasste sich mit der Anordnung eines Teilsorgeentzugs bei „unschooling“ der Eltern. Im Fall einer Schulverweigerung könne nicht automatisch die Gefährdung des Kindeswohls angenommen werden. Vielmehr seien alle wesentlichen Aspekte des Einzelfalls zu ermitteln und zu bewerten. Für eine Kindeswohlgefährdung spreche, wenn die Kinder im Rahmen der persönlichen Anhörung durch das Gericht im Kontakt mit anderen Personen ein auffälliges Verhalten zeigen und außerhalb der Kernfamilie keine Freundschaften pflegen. Die Eltern können nicht damit argumentieren, niemand habe Kenntnis über ihre tatsächlichen Verhältnisse, wenn sie die Zusammenarbeit mit Jugendamt und Sachverständigen vermeiden, dem Verfahrensbeistand keine Auskunft geben, ein Kind eine Lernstandserhebung verweigert und die Kinder weder mit dem Verfahrensbeistand noch dem Gericht sprechen wollen (OLG Celle, Beschluss vom 27.7.2020, Az. 21 UF 190/19).

Zahlen und Fakten zu Hoya

  • Bundesland: Niedersachsen
  • Einwohner: 3905 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 8,42 km²
  • PLZ: 27318
  • Kfz-Kennzeichen: NI
  • Sehenswürdigkeiten: Heimatmuseum Hoya, Ehemaliges Grafenschloss, Alveser See, Martinskirche, Deichstraße
  • Webseite: hoya-weser.de

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