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Immenstadt EliteXPERTS in Immenstadt

EliteXPERTS in Immenstadt

Sie sind Immenstädter oder leben nahe Immenstadt? Der im Jahre 1360 mit dem Stadtrecht ausgestattete Ort ist die älteste Stadt im Landkreis Oberallgäu. Benötigen Sie vor Ort Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Immenstadt sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Stadtpfarrkirche, Schloss, Altem Rathaus am mediterranen Marienplatz und Allgäuer Bergbauernmuseum. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Immenstadt

Immenstadt hat kein eigenes Amtsgericht. Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Sonthofen. Das Amtsgericht Sonthofen gehört zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Kempten und des Oberlandesgerichts München.

Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Sonthofen richtet sich an das Landgericht Kempten, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Sonthofen in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Kempten, sondern das Oberlandesgericht München zuständig.

Die auch für Immenstadt zuständige Justiz ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Das Amtsgericht Sonthofen bestätigte die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Unfallverursacher zum Ersatz der tatsächlich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet ist (Urteil vom 8.11.2016, Az. 1 C 419/16). Die Reparaturkosten sind in Höhe der Rechnung der Werkstatt als erforderlicher Wiederherstellungsaufwand zu betrachten und vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Im Fall hatte der Geschädigte einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt. Der von der Werkstatt dann abgerechnete Betrag überstieg dessen Schätzung um 111 EUR und die Wertminderung um 250 EUR. Der Schädiger trage insoweit das Werkstattrisiko. Auch bei der merkantilen Wertminderung sei in erster Linie die sachverständige Einschätzung des Gutachters maßgeblich.
  • Das Landgericht Kempten hatte einen Autofahrer darauf hingewiesen, dass er sich beim Auffahren auf die Autobahn zunächst in den Verkehrsfluss auf der Normalspur einfügen muss, um einerseits sich selbst in die konkrete Verkehrssituation auf der Autobahn einzufügen und zum anderen sein Fahrverhalten für die anderen Verkehrsteilnehmer berechenbar zu machen. Er dürfe den Überholvorgang erst starten, sobald Gewissheit besteht, dass sich kein schnelleres Fahrzeug nähert, das durch den Überholvorgang gefährdet werden könnte (Beschluss vom 5.11.2015, Az. 53 S 1209/15). An Autobahnauffahrten ist immer wieder zu beobachten, dass ein Autofahrer auf die Autobahn auffährt und von der Normalspur sofort in die Überholspur wechselt. Das damit verbundene Risiko, einen rückwärtigen Verkehrsteilnehmer zu übersehen oder zu einer Bremsung zu nötigen, ist so kaum kalkulierbar.
  • Geht es um die gerichtliche Überprüfung coronabedingter Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung wie Maskenpflicht oder Distanzgebot in Schulen, sind nicht die Familiengerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig (OLG München, Beschluss vom 1.6.2021, Az. 2 WF 528/21). Rechtsschutzziel des antragstellenden Elternteils war, dass das Kind vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch das Familiengericht entbunden werde sowie die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der diesen Anordnungen zugrunde liegenden Vorschriften der Verwaltung des Landes Bayern. Bereits das Familiengericht stellte fest, dass der Rechtsweg zu den Familiengerichten nicht eröffnet ist. Inhalt des Antrags sei nämlich nicht eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls durch einen sorgeberechtigten Elternteil, sondern die allgemeine Überprüfung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen. Diese obliege allein den Verwaltungsgerichten.
  • Macht ein gesetzlicher Erbe Pflichtteilsansprüche geltend, besteht im Rahmen des Auskunftsanspruchs kein Anspruch darauf, dass der testamentarisch bestimmte Erbe Belege vorlegt (OLG München, Urteil vom 23.8.2021, Az. 33 U 325/21). Etwas anderes gelte nur, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört oder der Wert von Nachlassgegenständen ungewiss sei. Bei Unternehmen lasse sich der Wert ohne Kenntnis von Bilanzen und ähnlicher Unterlagen jedoch nicht beurteilen. Ein allgemeiner Anspruch auf Vorlage von Belegen bestehe jedoch nicht.

Zahlen und Fakten zu Immenstadt

  • Bundesland: Bayern
  • Einwohner: 14.315 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 81,44 km²
  • PLZ: 87509
  • Kfz-Kennzeichen: OA
  • Sehenswürdigkeiten: Großer Alpsee , Alpsee Bergwelt, Naturpark Nagelfluhkette, Starzlachklamm, Alpsee Coaster
  • Webseite: stadt-immenstadt.de

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