Nordenham EliteXPERTS in Nordenham
EliteXPERTS in Nordenham
Ihre Heimat ist Nordenham oder Sie leben im Umland von Nordenham und benötigen Unterstützung bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Nordenham sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien und Büros befinden sich nahe Denkmal "Kaiser Wilhelm I" am Kreisel Friedeburg, Turm Peterleeplatz, "Nordenhamer Ochse" und "Admiralitätsanker" am Rathaus. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen kompetent vor Ort, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.
Rechtsanwälte in Nordenham
Nordenham ist Sitz des Amtsgerichts Nordenham. Das Amtsgericht Nordenham gehört zum Landgerichtsbezirk Oldenburg sowie zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Die Berufung oder Beschwerde gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts Nordenham richtet sich an das Landgericht Oldenburg, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Nordenham in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Oldenburg, sondern das Oberlandesgericht in Oldenburg zuständig.
Die Justiz beim AG Nordenham, LG Oldenburg sowie Oberlandesgericht Oldenburg ist immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst.
- Hat ein Ehepartner die Absicht, sein Grundstück zu veräußern, das sein wesentliches Vermögen darstellt, kann der andere Ehegatte einen Unterlassungsanspruch geltend machen, indem er im Grundbuch ein Veräußerungsverbot eintragen lässt. Nach § 1365 BGB muss ein Ehegatte die Zustimmung seines Partners einholen, wenn er einen Vermögenswert verkaufen will, der sein wesentliches Vermögen ausmacht. Es besteht ein dringendes Bedürfnis, sofort tätig zu werden. Es ist die Gefahr auszuschließen, dass ein Ersterwerber im Grundbuch eingetragen wird und nachfolgend ein gutgläubiger Zweiterwerber von diesem Eigentum an dem Grundstück erwerben könnte. Im Übrigen kann bereits ein Ersterwerber bei fehlender positiver Kenntnis, dass das Grundstück nahezu das gesamte Vermögen des Veräußerers darstellt, wirksam von dem Ehegatten erwerben. Wird das Rechtsgeschäft vor der Scheidung getätigt, bleibt es auch nach der Scheidung zustimmungsbedürftig, um eine Gefährdung des Zugewinnausgleichsanspruchs anzuschließen (AG Nordenham, Beschluss vom 26.4.2012, Az. 4 F 3/112).
- Missachtet ein unterhaltspflichtiger Vater seine Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt, kann das Kind aus einem Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung betreiben. Dabei kann der Vater der Vollstreckung nicht entgegenhalten, dass er gegen die Mutter des Kindes in Bezug auf ein anderes, bei ihm lebendes Kind einen Freistellungsanspruch habe. Grund ist, dass der Kindesunterhalt einen Anspruch des Kindes darstellt, während die Forderung gegen die Mutter eine Forderung gegen die Mutter ist, mit der Folge, dass beide Ansprüche nichts direkt etwas miteinander zu tun haben und demzufolge auch nicht verrechnet werden können (AG Nordenham, Beschluss vom 18.8.2011, Az. 4 F 266/11).
- Das LG Oldenburg stellte klar, dass die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins nicht auf ein halbes Jahr beschränkt werden könne. Diese Ausschlussfrist liege unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Sollten jedoch drei Jahre abgelaufen sein, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Der Gutschein könne auch nicht als sogenannte Inhaberschuldverschreibung anerkannt werden. Danach würde die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Dafür seien jedoch weder die dafür erforderliche Formerfordernisse erfüllt, noch könne ein Gutschein in einem behördlichen Verfahren für kraftlos erklärt werden (OLG Oldenburg Urteil vom 20.08.2013, Az.16 S 702/12).
- Unterzeichnet eine Lebensgefährtin für den Partner einen Darlehensvertrag und ist im Haftungsfall finanziell überfordert, kann der Darlehensvertrag sittenwidrig sein, wenn die Bank die finanzielle Überforderung hätte erkennen müssen. In einem Fall des OLG Oldenburg verdiente einer 20-jährige Verkäuferin monatlich 1300 € netto Sie unterschrieb zusammen mit ihrem Freund einen Darlehensvertrag über 90.000 €. Der Freund bediente mit dem Geld alte Kredite und kaufte ein Auto. Als er die Raten nicht mehr bezahlte, kündigte die Bank den Kreditvertrag und nahm auch die Frau in Anspruch. Die Klage der Bank wurde abgewiesen, da der Darlehensvertrag wegen der außergewöhnlich hohen finanziellen Überforderung der Frau sittenwidrig und damit nichtig sei. Die Bank habe wissen müssen, dass die Frau ihrem Freund emotional verbunden war. Sie wusste um deren beengte finanzielle Verhältnisse, so dass es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen entspricht, wenn Banken eine solche Situation ausnutzen (OLG Oldenburg, Urteil vom 29.06.2023, Az. 8 U 172/22).
- Verwandte in gerader Linie (Blutsverwandte) sind einander unterhaltspflichtig. Diese Verpflichtung trifft auch Großeltern, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich kaum durchsetzen lässt. In einem Fall des OLG Oldenburg reichte das Einkommen einer Mutter nicht aus, um den Unterhalt für ihr Kind ganz oder teilweise zu leisten. Ihr müsse ein angemessener Selbstbehalt von 1400 € belassen werden. Da sie auch mit einer Vollzeittätigkeit nicht viel mehr verdienen könne, komme eine Haftung der Großeltern in Betracht. Das Kind bzw. das Jugendamt, das Unterhaltsvorschuss leistete, könne die Großeltern auffordern, über ihr Einkommen und Vermögen Auskunft zu erteilen. Danach wäre zu entscheiden, ob die Großeltern tatsächlich unterhaltspflichtig sind oder nicht (Oldenburg, Beschluss vom 16.12.2021, Az.13 UF 85/21).
Zahlen und Fakten zu Nordenham
- Bundesland: Niedersachsen
- Einwohner: 26.308
- Größe: 88 km²
- PLZ: 26954
- Telefonvorwahl: 04731
- Kfz-Kennzeichen: BRA
- Sehenswürdigkeiten: Brunnenwerk, "Das Wasser und der Deich" des Künstlers Diether Heisig, "Wilhelm Müller"-Statue mit dem "Gründer" von Nordenham, "Kaiser Wilhelm I" am Kreisel Friedeburg, Turm Peterleeplatz, "Nordenhamer Ochse" und "Admiralitätsanker" am Rathaus, Neugotischer Willehad-Brunnen von 1875 auf dem Blexer Friedhof
- Website: nordenham.de
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