Ulm EliteXPERTS in Ulm
EliteXPERTS in Ulm
Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder im Umland von Ulm? Wer an Ulm denkt, hat das höchste Münster der Welt oder den Löwenmenschen vor Augen. Und Albert Einstein und Hildegard Knef sind in Ulm geboren. Die Lage an der Donau und der Schwäbischen Alb, aber auch die Nähe zum Bodensee und den Alpen ist recht beliebt. Benötigen Sie vor Ort Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung? In Ulm sind einige unserer EliteXPERTS vertreten: nahe Ulmer Münster, Museum Brot und Kunst, Kunsthalle Weishaupt und Rabengasse. Sie helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.
Rechtsanwälte in Ulm
Ulm ist Sitz des Amtsgerichts Ulm. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Ulm sowie das Oberlandesgericht Stuttgart zuständige Gerichte.
Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Ulm richtet sich an das Landgericht Ulm, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Ulm in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht Ulm, sondern aufgrund gesetzlicher Zuweisung das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts Stuttgart die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.
Das AG und LG Ulm sowie OLG Stuttgart sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:
- Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Entscheidung des Amtsgericht Ulm, wonach der nach der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe getätigte Kauf einer Eigentumswohnung nichts an der Verpflichtung ändert, zwischenzeitlich erlangtes Vermögen vorrangig für die Prozesskosten einzusetzen. In einem Rechtsstreit wegen Trennungs- und Kindesunterhalt wurde einem Ehepartner zunächst Verfahrenskostenhilfe gewährt. Als die Frau in einem parallel geführten Verfahren um Zugewinnausgleich 40.000 EUR zugesprochen bekam, widerrief das Amtsgericht Ulm den positiven Bescheid über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe. Die Frau hielt die Entscheidung für ungerechtfertigt, weil sie das Geld zwischenzeitlich für den Kauf einer Eigentumswohnung verwendet hatte. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass lediglich zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenes Immobilienvermögen, das ein Ehepartner für eigene Wohnzwecke nutzt, nicht verwertet werden muss. Wird aber vorhandenes Kapital dazu verwendet, die Immobilie erst zu kaufen, bleibt der Kauf nur dann unberücksichtigt, wenn das Grundstück für Wohnzwecke behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dienen soll. Da dies nicht der Fall war, musste sich die Frau die 40.000 EUR auf die Verfahrenskostenhilfe anrechnen lassen und die Verfahrenskosten vollständig zurückzahlen (BGH, Beschluss vom 18.7.2007, Az. XII ZA 11/07, AG Ulm 2 F 1252/03).
- Das Landgericht Ulm sprach zwei Schwestern Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 EUR zu, weil die dritte Schwester nicht berechtigt war, allein über eine Umbettung der Eltern zu entscheiden. Hinterlassen nämlich verstorbene Elternteile mehrere Kinder, steht das Totenfürsorgerecht allen Geschwistern gleichermaßen zu. Hinzu komme, dass sich die Entscheidung über den Ort der Bestattung allein an dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Elternteils orientieren muss. Allein der Aufwand für die Grabpflege stelle jedenfalls keinen Grund dar, die Totenruhe zu stören und eine Umbettung zu rechtfertigen. Die beklagte Schwester habe das Persönlichkeitsrecht ihrer Geschwister verletzt und ihnen abgesprochen, sich angemessen am Gedenken ihrer Eltern zu beteiligen (Urteil vom 20.1.2012, Az. 2 O 356/11).
- Ist ein Elternteil seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, braucht er das Pflegegeld, das infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gezahlt wird, nicht für den Unterhalt zu verwenden. Es wird nämlich gesetzlich vermutet, dass die Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen (§ 1610a BGB). Diese gesetzliche Vermutung lässt sich nicht dadurch erschüttern, dass der Elternteil nicht im Einzelnen darlegen kann, für welche Zwecke er das erhaltene Pflegegeld konkret einsetzt. Letztlich ist davon auszugehen, dass die Pflegeversicherung dem Elternteil lediglich solche Leistungen gewährt, die dessen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2020, Az. 11 UF 145/20).
Zahlen und Fakten zu Ulm
- Bundesland: Baden-Württemberg
- Einwohner: 126.949 (31. Dezember 2021)
- Größe (Fläche): 118,68km²
- PLZ: 89073–89081
- Kfz-Kennzeichen: UL
- Sehenswürdigkeiten: Ulmer Münster, Kloster Wiblingen, Blautopf, Hohle Fels Schelklingen, Donaubad
- Webseite: ulm.de
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