Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die viele neue Mandanten bisher über Suchmaschinen bzw. den Content ihrer Webseite gewannen, konnten dies zu Recht als nachhaltiges Asset bezeichnen. Besonders das Familienrecht unterliegt vergleichsweise wenig tiefgreifenden Änderungen, sodass mancher Artikel als Evergreen des Internets über Jahre hinweg die Leserschaft anzog. Seit dem Andocken Künstlicher Intelligenz (KI) ans Web hat sich die Zahl der Suchmaschinennutzer jedoch merklich verringert – User setzen auf bequem vorgefertigte Antworten von ChatGPT & Co. Auf vergüteten anwaltlichen Rat droht mehr und mehr verzichtet zu werden, da der Leser bis zu Ihrer Webpräsenz, ob nun auf Ihrer Webseite oder Plattformen wie EliteXPERTS, gar nicht mehr vorzudringen scheint. Was also tun, wenn der Pfad der klassischen Suchmaschinenoptimierung auszutrocknen droht?
„Google als Anwalt“ gab es schon vorher – was ist nun anders?
Leute, die für scheinbar simplen Rechtsrat nicht bezahlen wollten, gab es schon immer. „Frau Schmidt, googlen Sie einfach einmal, ob die Kündigung so rechtens ist“ und andere Fragen wurden immer schon so abgekürzt, mit mal guten und mal schlechten Folgen. Im Zweifel konnte man jedoch immer anhand der Quelle seiner gegoogelten Informationen erkennen, ob man einem beliebigen Forum mit anonymen Nutzern aufsitzt oder die Antwort einem Fachbeitrag einer Kanzlei-Webseite entnommen ist. Entweder besuchte man die Seiten direkt oder hatte zumindest in der Google One Box (also quasi Platz „Null“, über dem ersten organischen Ergebnis) eine Seitenreferenz stehen.
Seit dem Aufkommen von menschlich anmutenden Gesprächspartnern der Künstlichen Intelligenz „braucht man nicht mehr“ selbst hin- und her zu suchen; das erledigen nun Programme wie Bard oder ChatGPT, und es werden immer mehr. Sie können auch immer mehr, es bleibt bei weitem nicht bei einem normalen Chatplausch. Die KI kann mittlerweile
- Dateien wie Excel Files analysieren, bearbeiten und erstellen,
- Bilder und Logos generieren,
- Videos drehen,
- Stimmen erzeugen
- und vieles mehr.
Um einmal bei einem Dienst zu bleiben, ChatGPT, seien einmal kurz die Unterschiede in den jeweiligen Funktionalitäten erklärt. Unterschiede, die das Problem der Mandantenakquise leider nur mittelbar verkleinern.
Von den gelisteten Funktionen können Nutzer in vielen Fällen erst Gebrauch machen, wenn sie für einen übersichtlichen Betrag von rund 20 Dollar pro Monat eine Mitgliedschaft bei der KI abschließen. Eine kostenlose Nutzung mit limitierten Abfragemöglichkeiten (Chat only) und langsamerer Verarbeitung der Anfragen (sogenannte Prompts) gibt es aber auch, und die meisten Nutzer dürften auch die Antworten in der Version (3.5 bei ChatGPT) zufriedenstellen. Die Unterschiede in den Antworten sind hier auch nicht so gravierend.
Bezüglich des aktuellen Wissensstandes hinken beide Versionen ohne sogenannte Beta Features immer ein wenig hinterher; so startete ChatGPT mit Trainingsdaten bis 2021, ist aber immerhin gerade bei 2023 angekommen. Selbst wenn Nutzer diesen Umstand auf dem Schirm haben, verlassen sie sich noch zusehends auf eine Ungefähr-Antwort, die den rechtlichen Stand von 2024 nicht mit einschließen kann.
Die Chancen, die sich Anwälten also bieten, liegen also woanders.
Um die Lücke zum Hier und Heute aufzuholen, können Nutzer der Bezahlversion die sogenannten Beta Features in ihrem Benutzerfeld aktivieren. Eines davon ist WebChatGPT, was es als Browser-Add-On gibt – legen Sie den Schalter dieses Features um, holt sich die KI dann zusätzliche Informationen aus der entsprechenden Suchmaschine.
Was im Vergleich zum reinen Chat ohne Suchmaschinenanbindung dabei anders ist: Der Chat mit GPT gibt nun seine Internetquellen preis, aus denen er seine Informationen bezieht. Meist sechs Stück, überwiegend die ersten 6 Suchergebnisse zum Beispiel bei Google. Angeblich können auch – so die KI selbst erzählend – Suchergebnisinhalte aus Ads herangezogen werden.
Hier liegt nun die große Chance, mit statt gegen die KI weiter im Web Schritt zu halten. Nun ja, nicht unbedingt hier, bei der recht simplen Abfrage oben. Es gibt auch speziellere Fragen. Sie sehen aber hieran, dass unsere Seite scheidung.de als eine der Quellen genannt und klickbar dargestellt ist (Quelle 3). Aus dem Wust anonymer Trainigsdaten sticht also weiterhin eine gewisse Bandbreite an Webseiten hervor, deren Angebot direkt besucht werden kann, trotz der Barriere KI zwischen Suchmaschine und Endnutzer.
SEO lohnt sich also weiterhin, um mindestens unter den ersten 6 Plätzen bei Google zu sein. Es ergeben sich jedoch neue Folgeaufgaben, die damit zusammenhängen: Man muss wissen,
- welche Ihrer eigenen Seiten eine KI als Quelle für tauglich befindet,
- ob die User diese annehmen und was sie damit tun,
- ob sie wiederkommen bzw. das tun, was Sie sich erhoffen, was sie tun.
Auch Rechtstipps der Webseite elitexperts.de finden sich als Quellenangabe bei ChatGPT, in diesem Fall für den Artikel über die Frage des Zeitpunkts der Maklerprovision. Über alldem steht natürlich die Frage, ob man als Webseite bzw. Firma mit Gewinnabsicht für die wirklich lukrativen Abfragen dieselben Chancen hat, aufgeführt zu werden, wie allgemeine Wissensseiten (Wikipedia) oder staatliche Stellen.
Verbrieft ist, dass Formularseiten wie ein Scheidungsantrag durchaus von WebChatGPT aufgeführt werden können und auch wurden. Angesichts dieses Ergebnisses kann eine transaktionale Suchintention fast sicher angenommen werden. Um dies für das eigene Webangebot beurteilen zu können, müssen Sie jedoch erst einmal diejenigen Unterseiten Ihrer Webseite kennen, die als Quelle in den KI-Tools verlinkt werden. Die jeweiligen Abfragen erfährt man aus Datenschutzgründen natürlich nicht, die von der KI angegebenen Artikel Ihrer Webseite jedoch schon. Wie?
Mehr erfahren im Seminar „Online und Reputation“ für angehende EliteXPERTS
Wenn Sie Google Analytics nutzen, können Sie sich einen Extra-Datenreport nur für den Traffic von KI-Tools anlegen. Anfangs haben sich ChatGPT & Co. für Analysezwecke nicht zu erkennen gegeben, tun dies aber mittlerweile. Möchten Sie dieses Feature nutzen, um hieraus Ableitungen treffen zu können, wissen aber nicht, wie Sie dies einrichten sollen, fragen Sie gerne uns. Im Rahmen unseres Willkommensseminars für neue EliteXPERTS ist dieser Wissenstransfer definitiv enthalten, und auch sonst gibt es zu den Möglichkeiten zur Mandantenakquise mit statt gegen die KI darin einiges zu verlautbaren.
Weitere mögliche Themen (nach Absprache) könnten sein,
- wie Sie mit Hilfe von ChatGPT die Anzahl guter Texte auf Ihrer Webseite durch automatische Content-Produktion erhöhen,
- Themen für Ihre Artikel finden, die von den richtigen Zielgruppen auch gelesen werden,
- wie Sie Ihren Content über Linkbuilding outreachen und
- sich selbst 2024 im Internet als Kanzlei oder Person in Szene setzen (Thema Online Reputation).
Das Seminar gibt es seit 2022 für Neukunden. EliteXPERTS, die im Bereich Internet und Marketing ihre Möglichkeiten kennenlernen wollen, können dies bei einem erfahrenen Seminarleiter der EliteXPERTS tun. Das Seminar gibt es momentan kostenlos zur Neubuchung einer EliteXPERTS-Mitgliedschaft dazu, und kann remote oder bei uns in Düsseldorf durchgeführt werden.
Ihre Mitgliedschaft als Anwalt oder Anwältin bei den EliteXPERTS können Sie hier abschließen, weitere Informationen zum Seminar liegen in unserem Flyer bereit.
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Seminar "Online und Reputation"