MPU wegen Führerschein-Neubeantragung

Sonntag, 20.08.2023 , geschrieben von EliteXPERTS-Redaktion

Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss körperlich und geistig gewährleisten, dass er oder sie dazu in der Lage ist. Im Interesse der Verkehrssicherheit kann die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen, wenn sich Bedenken ergeben haben, die die Eignung oder Befähigung eines Verkehrsteilnehmers zur Teilnahme am Straßenverkehr infrage stellen. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird im Volksmund auch gerne „Idiotentest“ genannt.

Wann und mit welchen Ergebnissen wird eine MPU angeordnet?

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann oder nicht.

 

Die meisten Gutachten werden bei „Alkoholauffälligkeit“ erstellt, danach folgen Fahrer mit hohem Punktestand und drogen- und medikamentenauffällige Verkehrsteilnehmer. Von im Jahr 2021 = 90.863 begutachteten Personen erwiesen sich 57 Prozent als „geeignet“ und gut 38 Prozent als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Ci. 4 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und konnten erst nach Teilnahme die Fahreignung wieder erlangen.

 

Die Anordnung einer MPU setzt voraus, dass der Verwaltungsbehörde Tatsachen im Sinne konkreter und greifbarer Anhaltspunkte bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der körperlichen oder geistigen oder auch charakterlichen Eignung eines Verkehrsteilnehmers begründen (§ 2 Abs. VIII StVG).

 

Der Begriff der „Eignung“ ist in § 2 Abs. IV StVG definiert: „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetzgesetze verstoßen hat.“. Die medizinisch-psychologische Untersuchung dient der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage für ihre Entscheidung, ob die untersuchte Person geeignet ist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen oder nicht. Das Ergebnis der MPU wird in einem Gutachten festgehalten. Wird die Eignung festgestellt, spricht man von einem positiven Gutachten, während ein negatives Gutachten die Eignung der untersuchten Person nicht bestätigt.

Wer beauftragt das Gutachten?

Es gibt kein Gutachten von Amts wegen. Auftraggeber und Kostenschuldner ist der jeweilige betroffene Verkehrsteilnehmer. Die Verwaltungsbehörde ordnet lediglich an, dass der Verkehrsteilnehmer ein Gutachten beizubringen hat, wenn er die Absicht hat, seine bestehende Fahrerlaubnis zu erhalten oder seine erloschene Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.

 

Die Behörde benennt in ihrem Anschreiben an den Betroffenen meist Gutachterstellen, die der Betroffene unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Ansonsten kann der Betroffene jede in Deutschland anerkannte Gutachterstelle wählen. Weigert sich der Betroffene innerhalb einer Frist ein Gutachten vorzulegen, kann die Verwaltungsbehörde daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass der Betroffene nicht geeignet ist und kann die noch bestehende Fahrerlaubnis entziehen oder eine erloschene Fahrerlaubnis nicht mehr erteilen.

Wie bereiten sich Betroffene auf eine MPU vor?

Zur Vorbereitung auf eine bevorstehende oder zu erwartende medizinisch-psychologische Untersuchung kommen Seminare und Kurse verschiedenster Anbieter infrage, ebenso wie eine gezielte Vorbereitung anhand entsprechender Ratgeber. Wer seinen Führerschein verloren hat, versteht die Anordnung einer MPU oft als Schreckgespenst. Eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Problematik ist unumgänglich und führt, wenn sie ernsthaft und mit kompetenter Unterstützung ausgeführt wird, regelmäßig zu Erfolg.

 

Wichtig ist, den richtigen Berater auszusuchen und sich nicht einem unseriösen Berater anzuvertrauen, der die Angst des Betroffenen, bei der MPU zu versagen, schamlos ausnutzt. Selbst ernannte MPU-Berater locken mit hohen Erfolgsquoten, Geld-zurück-Garantien oder Führerscheinen aus dem Ausland. Es empfiehlt sich, sich nur seriösen Beratern anzuvertrauen, die nachweislich kompetent sind und ein seriöses Interesse daran haben, dem Betroffenen über die Hürde der MPU hinweg zu helfen.

Vorbereitung auf den psychologischen Teil

Wichtigste Empfehlung ist, dass der Betroffene sich bereit zeigt, mit dem Vorwurf oder der Verfehlung, die der Anordnung zugrunde liegt, auseinanderzusetzen. Wer die MPU von vornherein als diskriminierende Maßnahme ablehnt, schafft selbst mental schlechte Voraussetzungen, das Ziel zu erreichen. Eine positive Begutachtung setzt immer voraus, dass der Betroffene eine Änderung seiner Verhaltensweise deutlich erkennen lässt. Wer vorgibt, er habe Pech gehabt, weil auch andere immer wieder gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, ohne dabei erwischt zu werden, hat keine Aussichten auf ein positives Gutachten.

 

Eine gute Vorbereitung kann darin bestehen, auf die Hilfe eines Verkehrspsychologen zurückzugreifen, der den Betroffenen eingehend berät und informiert oder sich einer individuellen Verkehrstherapie zu unterziehen. In solchen Kursen wird mithin eingeübt, wie man am besten auf typische Fragen, die bei medizinisch-psychologischen Prüfungen immer wieder auftreten, sinnvoll antwortet.

Vorbereitung auf den medizinischen Teil der MPU

Eine MPU geht immer mit einer medizinischen Untersuchung einher. Insoweit ist dem Betroffenen anzuraten, sich durch seinen Hausarzt oder einen Facharzt vorab vor der eigentlichen medizinischen Untersuchung durchchecken zu lassen. Ergeben sich negative Untersuchungsbefunde, kann der Betroffene an seiner Gesundung arbeiten oder erhält von seinem Arzt eine Bescheinigung, dass der körperliche Zustand derzeit, etwa infolge der Einnahme bestimmter Medikamente, vom Normalzustand abweicht.

Durchführung der MPU

Untersuchungsablauf und Untersuchungsinhalt richten sich nach der von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebenen Fragestellung. War der Betroffene alkoholauffällig, geht die Fragestellung in der Regel dahin, ob damit zu rechnen ist, dass er künftig erneut ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird. Der Prüfer bei der MPU muss die vorgegebene Fragestellung beachten und die Untersuchung auf die Beantwortung der von der Behörde festgelegten Fragestellung beschränken. Am Ende entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde in eigener Verantwortung und zieht dafür das medizinisch-psychologische Gutachten als wesentliche Entscheidungsgrundlage heran. Die MPU dauert erfahrungsgemäß etwa 4 Stunden.

Reaktions- und Leistungsfähigkeitstest

Mithilfe des Einsatzes spezieller Geräte sowie durch die Beantwortung von Testbögen wird die Reaktions- und Leistungsfähigkeit des Betroffenen überprüft, vor allem, wenn dieser unter Leistungsdruck steht. Auch die Schnelligkeit und Genauigkeit der optischen Wahrnehmung, das Reaktionsvermögen sowie die Konzentration spielen eine wichtige Rolle.

Blutentnahme und Urinabgabe

Bei drogen- oder alkoholbedingten Auffälligkeiten ist die Entnahme einer Blutprobe oder die Abgabe eine Urinprobe Bestandteil der MPU.

Medizinische Untersuchung

In der weiterführenden medizinischen Untersuchung fragt der untersuchende Arzt nach früheren oder gegenwärtigen Erkrankungen bei dem Betroffenen selbst sowie dessen Familienumfeld. Geht es um Alkohol- oder Drogeneinfluss, wird der Arzt regelmäßig nach den früheren und den heutigen Konsumgewohnheiten fragen.

Untersuchungsgespräch mit ein Verkehrspsychologen

In einem Untersuchungsgespräch mit einem Verkehrspsychologen wird anfangs der Lebenslauf des Betroffenen erörtert, indem der Betroffene Fragen zu seinem Beruf, Elternhaus, seiner Ausbildung, Familienstand, zu seinen finanziellen Verhältnissen, Konsumgewohnheiten, seiner Freizeitgestaltung und anderen persönlichen Lebensbereichen beantworten muss. Grund für das Gespräch ist es, die Ursachen des beanstandeten Verhaltens des Betroffenen herauszufinden. Dabei sind die frühere und die aktuelle Einstellung zu vergleichen. Ein alkoholauffälliger Betroffener muss beispielsweise deutlich machen, dass er den Alkoholkonsum eingeschränkt oder vollständig eingestellt hat. Allein die Behauptung, keinen Alkohol mehr zu trinken, reicht meist nicht aus. Vielmehr muss der Betroffene darlegen, wieso und weshalb er seine Einstellung geändert hat.

Ergebnis der MPU

Wurde die MPU vollständig durchgeführt, wird ein Gutachten erstellt. In dem Gutachten muss die von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung vollumfänglich und wissenschaftlich nachprüfbar erörtert worden sein. Es empfiehlt sich, dass der Betroffene das Gutachten zunächst an die eigene Adresse übersenden und nicht direkt an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten lässt. Ist das Ergebnis nämlich negativ und wird es dennoch an die Fahrerlaubnisbehörde weitergereicht, hat der Betroffene keine Chance, die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen und das Gutachten verbleibt zehn Jahre lang in der Akte der Behörde.

 

Ist das Gutachten negativ, kann der Betroffene zu jedem Zeitpunkt einen erneuten Antrag stellen. Dies ist aber nur zweckmäßig, wenn die Mängel, die die negative Begutachtung begründet haben, ausgeräumt wurden und im Nachhinein ein positives Gutachten vorgelegt werden kann.

 

Ist das Gutachten positiv, kann der Betroffene bei der Verwaltungsbehörde nach der Erledigung der notwendigen Formalitäten seinen Führerschein in Empfang nehmen.

Verkehrspsychologische Beratung ohne MPU

Bei der verkehrspsychologischen Beratung wird im Gegensatz zur MPU die Beratung nicht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Leisten sich Fahranfänger in der Führerschein-Probezeit zwei A-Verstöße, wird als freiwillige Maßnahme die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

 

Auch hier ist wichtig, einen kompetenten Berater in Anspruch zu nehmen. Hier kommen erfahrene Verkehrspsychologen in Betracht, die ihre Befähigung beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) nachgewiesen haben und speziell für die verkehrspsychologische Beratung anerkannt sind.

Fahreignungsseminar

Autofahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, können ein Fahreignungsseminar besuchen. Das Fahreignungsseminar ersetzt das vormalige Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer sowie die verkehrspsychologische Beratung, mit welchen bis 2014 Punkte in Flensburg abgebaut werden konnten. Fahreignungsseminare werden ganzjährig an Fahrschulen oder bei TÜV/Dekra angeboten. Erreicht das Punktekonto des Betroffenen vier oder fünf Punkte, wird die er durch die zuständige Behörde ermahnt und auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar hingewiesen. Durch die Seminarteilnahme kann ein Punkt abgebaut werden. Das Fahreignungsseminar kann nur alle fünf Jahre absolviert werden. Das Seminar besteht aus einem pädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

 

Ziel ist es, dass der Betroffene veranlasst wird, Mängel seiner Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Der Betroffene erhält eine gesonderte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fahreignungsseminar. Diese kann er der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, damit ihm der dafür vorgesehene Punkterabatt gewährt wird.

Alles in allem

Eine MPU sollte kein Schreckgespenst sein. Mit der richtigen Vorbereitung und der Inanspruchnahme eines kompetenten Beraters bestehen gute Aussichten, diese Hürde zu nehmen und weiterhin im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

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