Post darf auch Samstag zur Kanzlei

Freitag, 14.06.2024 , geschrieben von EliteXPERTS-Redaktion

Stellt die Post Briefe zu, sollte gewährleistet sein, dass der Brief den Empfänger zuverlässig erreicht. Dieses Ziel lässt sich leicht erreichen, wenn der Empfänger die Post persönlich entgegennimmt oder der Briefkasten am besten täglich geleert wird. Genau damit hatte ein Rechtsanwalt ein Problem. Da seine Kanzlei an Samstagen nicht besetzt war, sah er das Risiko, dass die an seine Adresse gerichtete Post verloren ging. Er wollte die Deutsche Post im Klageweg verpflichten, dass an Samstagen Briefe und Paketsendungen nicht zugestellt werden dürfen. Wie ging das ganze aus?

Was war der Sachverhalt?

Ein Rechtsanwalt aus Ludwigshafen beanstandete, dass die an Samstagen zugestellten Briefe erst am folgenden Montag aus dem Briefkasten geholt werden konnten, teilweise über das Wochenende aus dem Briefkasten herausragten und das Risiko bestehe, dass Briefe in unberechtigte Hände gelangten. Deshalb habe er ein von der Post und DHL bereitgestelltes Formular genutzt und dort angekreuzt, dass Briefe und Paketsendungen nicht an Samstagen, vielmehr erst am darauffolgenden Montag zugestellt werden sollten. Nachdem zwei Jahre lang so verfahren wurde, kündigte die Post die Vereinbarung und stellte die Post auch an Samstagen wieder zu. Das Landgericht Frankenthal wies die dagegen gerichtete Klage des Anwalts in letzter Instanz ab.

Wie wurde entschieden?

Das Landgericht Frankenthal (Urteil vom 17.4.2024, Az. 2 S 93/23) stellte fest, dass sich die Post zunächst zwar wirksam verpflichtet hatte, den Wünschen des Rechtsanwalts gerecht zu werden. Im maßgeblichen Formular sei jedoch keine verbindliche Regelung erkennbar gewesen, da dort lediglich von "wünschen" und "bitten" die Rede war. Auch soweit auf Seiten der Post und des Anwalts der Wille bestanden habe, eine verbindliche Regelung zu treffen, habe die Post als Dienstleister diese Vereinbarung durchaus kündigen dürfen. Es bleibe Aufgabe des Anwalts, für die zuverlässige Entgegennahme seiner Post Sorge zu tragen.

EXPERTENTIPP

Postreform

Wer einen bestimmten Brief unbedingt entgegennehmen möchte, wird nach wie vor keine andere Alternative haben, auch am Samstag dafür zu sorgen, dass die Post entgegengenommen werden kann. Das Problem dabei dürfte allerdings sein, dass ein Brief, der heute zur Post gegeben wird, nicht unbedingt am folgenden Werktag zugestellt wird. Mit der sogenannten Postreform ist die Post berechtigt, längere Brieflaufzeiten vorzusehen. Wer also samstags auf einen zuvor freitags oder donnerstags zur Post gegebenen Brief wartet, muss damit rechnen, dass der Brief ohnehin erst montags oder später eingeht.

Wann kann eine Zustellung wichtig sein?

Über einfache Briefsendungen hinaus stellt die Deutsche Post auch Briefe von Gerichten und Behörden zu, die mit einer Postzustellungsurkunde verbunden und in einem gelben Briefumschlag eingebunden sind. Diese Postzustellungsurkunde dient dem Absender als Nachweis, dass der Brief zu einem bestimmten Datum in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt ist. Die Postzustellungsurkunde wird oft mit einem Rückschein kombiniert, der an den Absender zurückgeschickt wird und den Zustellungsnachweis enthält.

 

Meist wirft der Postbote den zuzustellenden Brief in den Briefkasten des Empfängers ein und vermerkt in der Zustellungsurkunde Datum und Uhrzeit der Zustellung. Datum und Uhrzeit der Zustellung werden zugleich auf dem Briefumschlag an den Empfänger notiert. 

 

Ist mit der Zustellung eine Frist verbunden, beginnt die Frist mit der Zustellung zu laufen. Erfolgt die Zustellung am Samstag, ist die Frist um einen Werktag kürzer, als wenn die Zustellung am darauffolgenden Montag erfolgen würde. Unter Umständen kann ein Tag entscheidend sein, wenn es darum geht, eine gerichtliche oder behördliche Frist zu wahren. Dann zählt tatsächlich jeder Tag. Auch Samstage gelten als Werktag, der im Regelfall bei der Frist zu berücksichtigen ist.

GUT ZU WISSEN

Eingangsdatum kann wichtig sein

Geht in der Anwaltskanzlei Post ein, erhält jedes Schriftstück einen Eingangsstempel. Es wird genau mit Datum vermerkt, an welchem Tag die Sendung bei der Kanzlei eingegangen ist. Insoweit kommt es darauf an, dass die Samstagspost das Datum des Samstags erhält und die montags eingehende Post das Datum des Montags. Samstags- und Montagspost sollten also getrennt voneinander bearbeitet werden.

Ist das elektronische Anwaltspostfach (beA) eine Alternative?

Statt es auf die ordnungsgemäße Zustellung von Briefen ankommen zu lassen, könnte auch das sogenannte elektronische Anwaltspostfach eine Alternative darstellen.

 

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte. Es ermöglicht die sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Justizbehörden. Mit dem beA können Anwälte Dokumente austauschen und Zustellungen empfangen. Das beA ist mit Gerichten, Behörden und anderen Anwälten verbunden. Zustellungen und Kommunikation erfolgen über diese Schnittstellen. Die Zustellung sonstiger Briefe, beispielsweise von Mandanten oder sonstigen, mit diesem Postfach nicht verbundenen Personen und Institutionen, sind hingegen nicht möglich. Insoweit muss die Zustellung von Briefen durch die Deutsche Post oder einen anderen Dienstleister erfolgen.

 

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