Fühlen Sie sich von Ihren Schulden erdrückt, muss die Lösung nicht unbedingt in der Privatinsolvenz liegen. Vorab und möglichst frühzeitig empfiehlt sich, mit den Gläubigern zu verhandeln und eine Regelung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Schließlich sind Sie derjenige, der das Geld beschaffen muss und der Gläubiger derjenige, der letztlich darauf angewiesen ist, dass Sie das Geld beschaffen und Zahlungen leisten. Ein Artikel speziell für den Umgang mit Unterhaltsrückständen.
Vergleichsverhandlungen ohnehin Voraussetzung für Privatinsolvenz
Betrachten Sie Vergleichsverhandlungen nicht als Formalität oder unnötigen Zeitaufwand. Vergleichsverhandlungen sind alles andere als Zeitverschwendung. Sie sind deshalb sinnvoll, als Sie zur Einleitung eines eventuellen Privatinsolvenzverfahrens bei Gericht einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen müssen. Dazu müssen Sie vorher mit Ihren Gläubigern über Ihre Schulden verhandelt haben. Also ist es auch dann zweckmäßig, Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern zu führen, wenn Sie nicht unbedingt die Absicht haben, den Weg der Privatinsolvenz zu gehen. Sie können mit der richtigen Strategie nur gewinnen.
Gläubiger haben nicht unbedingt Interesse an einer Privatinsolvenz
Würden Sie die Privatinsolvenz beantragen, müssen Ihre Gläubiger damit rechnen, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens nur sehr geringe und im ungünstigsten Fall sogar überhaupt keine Teilzahlungen erbringen können. Ein Gläubiger riskiert also leer auszugehen. Insoweit haben Gläubiger durchaus ein Interesse daran, Vergleichsverhandlungen mit den Schuldnern zu führen, weil nur so die Chance besteht, im Hinblick auf die Forderung so viel Geld als möglich zu erhalten. Die Privatinsolvenz kann für den Gläubiger eine Art Supergau darstellen, an dem kein echtes Interesse besteht. Für Sie bedeutet dies eine gute Ausgangsvoraussetzung für Vergleichsverhandlungen.
Bei Zwangsvollstreckung nicht resignieren
Es liegt in der Natur der Sache, wenn ein Gläubiger im Zahlungsverzug des Schuldners eine bestehende Forderung zwangsweise vollstreckt. Sie müssen also damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher Teile Ihres Hausrats pfändet, Ihr Girokonto bei der Bank sperren lässt oder das über Ihrem Pfändungsfreibetrag liegende Gehalt beim Arbeitgeber beansprucht. In letzter Konsequenz stünde die Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) ins Haus.
Sehen Sie sich also Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, sollten Sie unbedingt reagieren. Es besteht kein Grund, jetzt zu resignieren. Ein kompetenter Berater wird wahrscheinlich immer einen Ansatz finden, mit dem er mit einem Gläubiger verhandeln und bestenfalls in Vergleichsverhandlungen eintreten kann.
Gehen Sie planvoll vor
Wachsen Ihnen die Schulden über den Kopf, ist zunächst wichtig und in Ihrer Verantwortung, alle Gläubiger zu ermitteln. Fertigen Sie sich eine Liste an, in der Sie
- den Gläubiger namentlich bezeichnen,
- den Grund der Forderung benennen
- und die Höhe der letzten Ihnen bekannten Forderung angeben.
Durchforsten Sie sorgfältig alle Ihre Unterlagen und tragen die Unterlagen zusammen, die sich auf den jeweiligen Gläubiger beziehen. Sollten Sie sich später anwaltlich beraten lassen, ist es für den Anwalt hilfreich, wenn er die Entwicklung Ihrer Forderung nachvollziehen kann und in den Unterlagen möglicherweise Hinweise findet, die in die Verhandlungen mit dem Gläubiger einfließen können.
Lassen Sie für sich verhandeln
Im Idealfall lassen Sie sich beraten und nehmen kompetente Hilfe in Anspruch. Nicht umsonst heißt es, dass man in eigenen Angelegenheiten ein schlechter Berater ist. Sind Sie unmittelbar betroffen, sehen Sie vieles durch Ihre Brille. Sie betrachten die Dinge möglicherweise emotional und befinden sich nicht in der Ausgangsvoraussetzung, in der Sie Ihre Schulden objektiv und sachlich beurteilen können. Vor allem Ihr Gläubiger sieht vieles anders, so dass es wichtig ist, auch die Sichtweise eines Gläubigers angemessen zu berücksichtigen.
Insoweit ist es eine ausgesprochen wichtige Empfehlung, dass Sie kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Dabei geht es nicht nur darum, die Vergleichsverhandlungen mit dem Gläubiger zu führen. Prämisse für Vergleichsverhandlungen ist vorab, dass geprüft wird, ob und inwieweit die Forderung begründet ist.
Es kommt häufig vor, dass die Forderung verjährt ist, die geltend gemachten Gebühren und Zinsen falsch berechnet sind oder sonstige Gründe ersichtlich sind, mit denen sich der Bestand einer Forderung anzweifeln lassen. Selbst wenn Sie glauben, die Forderung sei verjährt, kann es sein, dass der Gläubiger die Verjährung unterbrochen hat, indem er einen Mahnbescheid beantragte oder Sie die Forderung vielleicht irgendeiner Art und Weise anerkannt haben. Vor allem, wenn der Gläubiger durch ein Inkassobüro vertreten ist, werden oft völlig überzogene Gebühren geltend gemacht.
Diese meist rechtlichen Prämissen können vornehmlich nur Rechtsanwälte angemessen beurteilen. Hinzu kommt, dass Sie vielleicht gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, um eine Forderung abzuwehren. Dafür benötigen Sie zwangsläufig anwaltliche Begleitung.
EXPERTENTIPP
Umgang mit Unterhaltsrückständen
Sind Sie unterhaltspflichtig und können den Unterhalt nicht leisten, kommt es darauf an, ob der Unterhalt rechtsverbindlich festgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Titulierung, müssen Sie für rückständige Unterhaltsforderungen nur geradestehen, wenn Sie zuvor ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurden. Oder geht es darum, dass Sie das Jugendamt wegen des an Ihr Kind gezahlten Unterhaltsvorschusses in Regress nimmt, verbietet es das Unterhaltsvorschussgesetz, Sie in Anspruch zu nehmen, soweit Sie in bescheidenen Einkommensverhältnissen leben. Oder vollstreckt der Unterhaltsberechtigte aus einem Unterhaltstitel, kann es auch für den Unterhaltsberechtigten ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft darstellen, sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen.
Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen die Richtung
Bevor Sie oder Ihr Berater in Vergleichsverhandlungen eintreten, müssen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfasst werden. Es genügt nicht, Ihren Gläubigern mal eben mitzuteilen, Sie seien derzeit nicht liquide oder wünschen Teilzahlungen zu leisten oder bieten einen Vergleichsbetrag. Ein Gläubiger möchte im Detail wissen, wie es um Ihre Person steht und wie die Chancen sind, dass Sie auf die Forderung früher oder später Zahlungen leisten. Ein Gläubiger muss nachvollziehen können, warum Sie Schwierigkeiten haben, die Forderung zu bedienen. Dem Gläubiger ist vor Augen zu führen, dass alle Beteiligten in einem Boot sitzen und beide letztlich das Ziel haben, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ihr erster Beitrag dafür sollte darin bestehen, dass Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Verhältnisse machen und Aktiva und Passiva übersichtlich zusammenstellen. Aus dem Ergebnis ergibt sich, unter welchen Prämissen und mit welcher Perspektive die Verhandlungen geführt werden sollten.
Gläubiger ist nicht gleich Gläubiger
Vergleichsverhandlungen bestimmen sich mithin auch danach, welche rechtlich begründete Position ein Gläubiger innehat. Ein Gläubiger, der durch eine Grundschuld auf Ihrem Wohnhaus gesichert ist oder dem Sie Ihr Fahrzeug sicherungsübereignet haben, befindet sich in einer vorteilhafteren Position als ein Gläubiger, der über keine Sicherheiten verfügt. Mit solchen dinglich gesicherten Gläubigern ist anders zu verhandeln.
Hierbei geht es beispielsweise darum, Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung retten oder zu verhindern, dass Ihr Fahrzeug beschlagnahmt und verwertet wird. Gerade, wenn es um eine Immobilie geht, besteht ein besonders dringlicher und intensiver Beratungsbedarf, um die Situation bestenfalls zu entschärfen. Unter Umständen kann Ihre Immobilie dafür herhalten, Sie von Ihren Schulden zu entlasten. Ist die Immobilie nämlich noch nicht voll mit Grundschulden ausgelastet oder ist die mit einer Grundschuld gesicherte Forderung bereits weitgehend bedient, kann die Immobilie als Sicherheit für eine Ausdehnung des Kredits genutzt werden. Um das dabei bestehende Potenzial optimal auszunutzen, sollte Sie die Verhandlungen nicht unbedingt mit der Bank führen, sondern einen kompetenten Berater einbeziehen.
Haben Sie sich für eine Forderung Ihres Gläubigers verbürgt oder stehen Sie neben einer anderen Person als Vertragspartner in der Verantwortung (z.B. als Mieter), können sich daraus Aspekte ergeben, die in Ihre Verhandlungsposition mit dem Gläubiger einzubeziehen sind. In diesem Fall hat der Gläubiger nämlich einen weiteren Zahlungspflichtigen. Er wird nicht immer ohne weiteres bereit sein, auf seine Forderung verzichten, es sei denn, er kann auch von der dritten Person keine Zahlungen erwarten.
Bieten Sie Teilzahlungen an
Im Idealfall einigen Sie sich auf eine bestimmte Summe X, mit der die Forderung festgeschrieben wird und der Gläubiger auf die Berechnung von Zinsen und Gebühren verzichtet. Diese Summe X bezahlen Sie in Teilbeträgen ab. Die Teilbeträge müssen zu Ihren Einkommensverhältnissen passen. Wichtig ist, dass Sie die Teilbeträge realistisch betrachten und das Risiko vermeiden, dass Sie in absehbarer Zeit doch wieder finanziell überlastet dastehen. Lässt sich der Gläubiger auf keinerlei Vergleich ein, können Teilzahlungen immer noch eine gute Option darstellen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Prüfen Sie Umschuldungsmöglichkeiten und Einmalzahlungen
Ist Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation so, dass der Gläubiger davon ausgehen muss, im Ergebnis nicht die volle Forderung bezahlt zu bekommen, kann das Angebot einer Einmalzahlung eine gute Option darstellen. Dann sieht sich der Gläubiger nicht dem Risiko ausgesetzt, dass seine Forderung ins Leere läuft und er sich auch im ungünstigsten Fall nicht auf ein Privatinsolvenzverfahren einlassen muss.
Voraussetzung ist, dass Sie eine Möglichkeit haben, sich im Hinblick auf die Forderung einen etwas größeren Geldbetrag zu beschaffen. Vielleicht gelingt es, über einige Monate hinweg das dafür notwendige Geld anzusparen und dazu vielleicht eine Steuererstattung oder das Weihnachtsgeld Ihres Arbeitgebers zu nutzen. Ansonsten fragen Sie Ihre Eltern, Freunde oder Ihren Arbeitgeber und bitten um ein Darlehen. Sprechen Sie auch mit Ihrer Hausbank. Vielleicht lässt sich darlegen, dass Sie mit einem bestimmten Betrag, den Sie im Fall der Einigung mit Ihrem Gläubiger benötigen, Ihre Gesamtsituation bereinigen können und die Bank bereit ist, Sie zu unterstützen. Auch aus Sicht Ihrer Hausbank kann es hilfreich sein, dass Sie Ihre Probleme lösen, Ihren Dispo weiter bedienen können und der Bank als guter Kunde erhalten bleiben.
Haben Sie mehrere Gläubiger, wäre zu prüfen, ob und inwieweit mit einem bestimmten Betrag all diesen Gläubigern eine Einmalzahlung auf die Forderung angeboten werden kann. In diesem Fall kommt es darauf an, jedem Gläubiger zu verdeutlichen, dass es noch weitere Gläubiger gibt und letztlich alle irgendwie in einem Boot sitzen. Nur dann, wenn jeder Gläubiger die Einmalzahlung akzeptiert, lässt sich die Situation bereinigen. Die dafür notwendigen Vergleichsverhandlungen müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden, für das Sie möglichst einen kompetenten Berater betrauen sollten.
Alles in allem
Sind Sie verschuldet, sehen Sie sich vielfältigen Problemen ausgesetzt. Dennoch besteht kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Nehmen Sie kompetente Hilfe in Anspruch und nutzen Sie das Beratungs- und Erfahrungspotenzial eines kompetenten Schuldenberaters.